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PFANDKREDIT
Leihen ist Vertrauenssache!
Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere Website gefunden haben!
Der Pfandkredit bietet unschlagbare Vorteile.
Unser kompetentes, freundliches Team hat jahrelange Erfahrung in der Beleihung Ihrer Wertgegenstände und berät Sie diskret und individuell. Wir machen Ihnen sofort ein faires, marktgerechtes und unverbindliches Angebot!
Warum Pfandkredit?

Manchmal braucht man Geld: schnell, unbürokratisch, ohne Bankauskunft, ohne Anpumpen von Bekannten. Zu Hause stehen die Werte, aber veräußern kann oder will man sie eigentlich nicht. Also macht man das, was auch der Bundesfinanzminister manchmal tut: Man verpfändet (denn nichts anderes ist der Pfandbrief!) sie gegen Kredit.

Hier die häufigsten Fragen zum Pfandkredit im Überblick
FRAGEN
Wie funktioniert ein Pfandkredit?

Sie bringen ihr Pfand (z. B. Schmuck, Goldmünzen, Uhren etc.) zu uns in die Pfandleihe. Wir begutachten ihr Pfand und ermitteln dessen Wert. Sie erhalten ein Darlehen in Höhe des ermittelten Pfandwertes, das Pfand wird bei uns sicher verwahrt, bis Sie dieses innerhalb der Laufzeit des Darlehens wieder auslösen.

 

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt sofort ohne Schufa-Auskunft, zur Beleihung benötigen Sie einen gültigen Ausweis und haften nur mit ihrem Pfandgegenstand. Ihr großer Vorteil: im eigentlichen Sinne machen Sie bei der Darlehensaufnahme keine Schulden, denn Sie beleihen letztendlich einen Gegenstand, der Ihnen bereits gehört.

 

Laufzeit des Darlehens

Die Laufzeit des Darlehens bzw. der Verpfändung beträgt 3 Monate und einen Monat Karenz, während dieses Zeitraumes können Sie ihren Pfandgegenstand wieder auslösen oder verlängern. Sie bezahlen nach Ablauf dieser Frist die fälligen Zinsen und Gebühren und erhalten einen neuen Pfandkredit-Vertrag. Die Zinsen und Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Lösen Sie ihr Pfand nicht rechtzeitig aus, so wird dieses, spätestens nach 6 Monaten, öffentlich versteigert.

 

Kosten

Wenn Sie ihr Pfand wieder abholen, so müssen Sie das Darlehen sowie Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit bezahlen.

Möchten Sie ihren Pfandkredit verlängern, sind nur die Zinsen und Gebühren fällig.

Die Gebühren und Zinsen sind vom Gesetzgeber bundeseinheitlich festgelegt.

Verlängerung

Die gesetzlich festgelegte Laufzeit beträgt 3 Monate.
Sie können Ihren Pfandkredit beliebig oft verlängern. 

Den Tag des Abschlusses Ihres Pfandkredits und der Verfalltag entnehmen Sie Ihrem Pfandkreditvertrag.

Sicherheit meines Pfandes

Ihre Pfänder werden fachgerecht und nach den höchsten Standards sicher gelagert. Jedes Pfand wird zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer- und Leitungswasserschäden sowie angemessen gegen Einbruch, Diebstahl und Beraubung versichert.

 

Verlust des Pfandscheines

Bitte teilen Sie uns den Verlust umgehend mit! Mittels eines Sperrvermerkes können wir das unbefugte Abholen verhindern.

 

Wenn ich mein Pfand nicht auslösen kann

Abgelaufene Pfänder müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen in einer öffentlichen Versteigerung, durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator, versteigert werden. 

Sie werden aber in jedem Fall von uns darüber informiert, wenn Ihr Pfand in die Versteigerung gehen sollte.

Was wir beleihen

Wir beleihen Edelsteine, Goldschmuck, Goldmünzen, Edelsteine, massive Silberbestecke, hochwertige Uhren, hochwertiges Porzellan und, im Einzelfall, Gemälde und besondere Kunstgegenstände

Ein Wort zum Pfand

In unserer schnelllebigen Zeit ist insbesondere die Bewertung elektronischer Güter sehr schwierig geworden, da deren Wertverlust aufgrund der schnellen technischen Entwicklung rapide ist. Als relativ wertstabil und als sicheres Pfand verwendbar sind Goldschmuck, Goldmünzen, Edelsteine, massive Silberbestecke, hochwertige Uhren, hochwertiges Porzellan und, im Einzelfall, Gemälde und besondere Kunstgegenstände. Bei Kunstgegenständen empfiehlt sich vorher ein Anruf.

 

Datenschutz

Sämtliche Daten werden bei uns streng vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an die Schufa.

Die Pfandleihe:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Pfandkreditgewerbe

Nr. 1 Diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen des Verpfänders werden nicht anerkannt und werden daher nicht Vertragsbestandteil.

Nr. 2 Der Verpfänder erklärt, dass das Pfandstück sein Alleineigentum ist, dass es lastenfrei ist, und dass er über es unbeschränkt verfügen darf.

Nr.3 Ist das Pfandrecht wirsam bestellt worden, und wird das Pfand nicht ausgelöst, kann sich der Pfandleiher nur aus dem Pfand befriedigen.

Nr. 4 1. Der Pfandleiher ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Pfandscheininhabers zur Auslösung des Pfandes zu prüfen, soweit  nicht dem Pfandleiher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. 2. Gegen Zahlung des Darlehens, der Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebes kann das Pfand unter Ablieferung des Pfandscheines ausgelöst werden. Es wird frühenstens einen Monat nach Eintritt der Fälligkeit des gesamten Darlehens verwertet.

Nr. 5 Eine Verlängerung des Pfandkreditvertrages ist nur gegen Zahlung der Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebes und nur im Falle des Einverständnisses des Pfandleihers möglich.

Nr. 6 Ein Verlust des Pfandscheins ist unverzüglich vom Verpfänder dem Pfandleiher anzuzeigen und glaubhaft zu machen. 

Nr. 7 Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebes, die nach Monaten zu berechnen sind, werden für den jeweils angebrochenen Monat voll erhoben. Der Tag der Verpfändung wird hierbei nur dann mitgerechnet, wenn das Pfand am gleicen Tag ausgelöst wird.

Nr. 8 1. Wird das Pfand nicht ausgelöst oder verlängert, wird es nach den gesetzlichen Vorschriften verwertet. 2. Verpfänder und Pfandleiher sind sich darüber einig, dass die Androhung und Fristsetzung der Verwertunguntunlich sind und daher unterbleiben. Gleiches gilt bezüglich der Benachrichtigung über den Zeitpunkt der Verwertung, ausgenommen die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung. Ebenso untunlich ist die Mitteilung über das Verwertungsergebnis und unterbleibt daher ebenfalls. Das Recht, den aus der Pfandverwertung erzielten Überschuss beim Pfandleiher abzuholen, bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. 3. Hat der Verpfänder als Unternehmer einen Gegenstand seines Betriebsvermögens verpfändet, ist der Pfandleiher im Falle der Verwertung des Pfandes berechtigt, ihm gegenüber mittels Gutschrift über den Verwertungserlös abzurechnen.

Nr. 9 1. Für die Auszahlung des Überschusses ist die Vorlage des Pfandscheins erforderlich. Nr. 4 Abs. 1 gilt entsprechend. 2. Überschuss ist derjenige Teil des Erlöses aus dem Pfand, der nach Abzug des Darlehens, der Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebes, der anteiligen Verwertungskosten sowie etwaiger sonstiger dem Pfandleiher zustehender Ansprüche verbleibt. 3. Wir der Überschuss nicht innerhalb von drei Jahren nach der Verwertung des Pfandes beim Pfandleiher abgeholt, so ist der Pfandleiher berechtigt, den Überschuss an die zuständige Behörde abzuführen. Stehen den Überschüssen Mindererlöse aus frühreren Vereinbarungen mit demselben Verpfänder gegenüber, so darf sich der Pfandleiher aus dem Überschuss auch hinsichtlich des Mindererlöses befriedigen. Die Dreijahresfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Pfand verwertet worden ist. Mit der Ablieferung verfällt dieser Teil des Erlöses aus der Pfandverwertung. 

Nr. 10 1. Das Pfand ist auf Kosten des Pfandleihers mindestens zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer- und Leitungswasserschäden, gegen Einbruchdiebstahl sowie gegen Beraubung versichert. 2. Für Vermögensschäden, soweit sie nicht durch Versicherung nach Abs. 1 gedeckt sind, haftet der Pfandleiher - sofern es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt - nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 3. Ersatzansprüche, insbesondere wegen einer Beschädigung der Sache, sollen bei Entgegennahme des Pfandes geltend gemacht werden.

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Pfandkredit
Wir sind Mitglied im Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e. V. und Ingolstadts einziges Pfandleihhaus.
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Leihhaus Antik & Gold Ingolstadt GmbH

Schutterstraße 10

85049 Ingolstadt

Kontakt und Öffnungszeiten:

Leihhaus: 0841 910190

An- und Verkauf: 0841 17770

 

Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 bis 17:00

Samstag 09:00 - 12:00

info@pfandleihe-ingolstadt.de       oder        pfandleihe@gmail.com

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